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Umsetzung und Überprüfung der
Arbeitsstättenverordnung (zum Teil auch der
Bauordnungen) / Information der Verantwortlichen über
den Sachstand im Betrieb
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Beurteilung von gefährlichen Arbeiten
(Schweißen, Arbeitsgruben, Hebebühnen, ...)
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Erstellen von technischen Betriebsanweisungen
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Tragen der Persönlichen Schutzausrüstung
(Ausstattung, Einweisung, ...)
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Umgang mit Gasflaschen
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Betreuung und Kontrolle der Druckluftanlage
(Kompressoren)
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Überprüfung explosionsgefährdeter Bereiche
(Batterieladeplätze, ...)
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Umsetzung der Aufzugsverordnung (Kontrolle,
Aufzugswärter, ...)
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Umsetzung der Bildschirmarbeitsplatzverordnung
(Beurteilung der Arbeitsplätze, ...)
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Regelmäßige Prüfung der elektrischen Geräte im
Kfz-Bereich